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   VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678   

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VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678 (https://dejure.org/2020,22670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2020 - 22 ZB 20.678 (https://dejure.org/2020,22670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 22 ZB 20.678 (https://dejure.org/2020,22670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530

    Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    So hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - (juris Rn. 17 f. und 21 f.) u.a. ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn vorliegen, wenn sich die Verhältnisse im örtlichen Bereich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint.

    Ein Gaststättenbetrieb als eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ist von vornherein mit dem Risiko etwaiger nachträglicher Anordnungen nach § 5 GastG sowie Sperrzeitverlängerungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 BayGastV behaftet, ggf. auch ohne Rücksicht auf seine Wirtschaftlichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Weiter entspricht es der Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - Rn. 28), wenn das Verwaltungsgericht Sicherheitsbeeinträchtigungen wie der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eine besondere Bedeutung für die Annahme besonderer örtlicher Verhältnisse im vorgenannten Sinn zuschreibt.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643

    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Ein sicherheitsrechtlicher Brennpunkt kann u.a. im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vorliegen, wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 13. Januar 2016 - 22 CS 15.2643 - (juris Rn. 12) näher dargelegt hat.
  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580

    Sperrzeitverlängerung für Diskothek wegen besonderer örtlicher Verhältnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren 22 CS 20.580 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen dann, wenn durch den Vortrag des Rechtsmittelführers ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen dann, wenn durch den Vortrag des Rechtsmittelführers ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
    Der Kläger hat am 20. März 2020 die Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 13. Februar 2020 beantragt (Az. 22 ZB 20.678).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Zulassungsverfahren 22 ZB 20.678 und die beigezogene Behördenakte.

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